Mehraufwendungen im Jugendhilfebereich - Land muss seiner Verantwortung gerecht werden

Pressemitteilung

Peter Ritter, Landtags- und Kreistagsabgeordneter sowie Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses des Kreistages MSE


Ständig steigende Kosten im Jugendhilfebereich sorgen immer wieder für Debatten, stets verbunden mit der Aufforderung, sparsamer zu wirtschaften.

Wenn sich der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte am 11.April in Demmin erstmals mit dem Entwurf des Haushaltsplanes des Jugendamtes für 2013 befasst, wird auch diese Problematik wieder im Mittelpunkt der Debatte stehen. Dabei sind aber nicht eher zu üppige Planungen des Jugendamtes Stein des Anstoßes, sondern vielmehr landespolitische Rahmenbedingungen.

Da das Land bei seiner Regelung bleibt, Kinder- und Jugendarbeit über den sogenannten Kommunalvertrag an die Anzahl der 10- bis 26 Jährigen zu koppeln, ergibt sich auf Grund der rückläufigen Anzahl der Kinder und Jugendlichen automatisch eine Finanzierungslücke, denn die Aufgaben bleiben ja bestehen. Doch auch zusätzliche Aufgaben des Landes führen beim Kreis zu Mehrausausgaben.

So entstand bei der verwaltungstechnischen Umsetzung der Landesrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Entlastung der Elternbeiträge für die Förderung von unter Dreijährigen in Kitas und der Kindertagespflege von August bis Dezember 2012 ein Mehraufwand für den Kreis in Höhe von 46.344 Euro. Das Land gab hier einen Zuschuss von 10.000 Euro, der Rest musste vom Kreis finanziert werden.

Für 2013 stehen im Plan zur Umsetzung der Landesrichtlinie 111.237,33 Euro Aufwendungen. Ob Landeszuschüsse gewährt werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt offen. „Dies aber ist ein unhaltbarer Zustand. Man kann einerseits die Kreise nicht ständig für steigende Jugendhilfekosten kritisieren und andererseits selbst zu Kostenexplosionen beitragen.“, so der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses Peter Ritter.

Weitere Belastungen ergeben sich aus den Vollzug der Kreisgebietsreform. So musste für die Erlaubniserteilung für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung zusätzliches Personal eingeplant werden. Hinzu kommen im größten Landkreis der Bundesrepublik Fahrtkosten für 2000 km im Monat, macht eine zusätzliche Fahrkostenerstattung von 7.500 Euro. Offen ist auch, welche Auswirkungen der ab August 2013 gesetzlich festgeschriebene Krippenplatzanspruch hat. „Bundes- und Landesgesetzgeber sind also klar gefordert, bei von ihnen zusätzlich an die Kreise übertragenen Aufgaben auch die Finanzierung sicher zu stellen. Stiehl man sich hier aus der Verantwortung , braucht man sich über ständig steigende Haushaltsdefizite der kommunalen Ebene nicht wundern.“, so Ritter abschließend.